Michael Kluge
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeits-, Medizin- und Sozialrecht in Dortmund

Kanzlei mit den Schwerpunkten Arbeits-, Medizin- und Sozialrecht

Mit dieser Internet-Präsenz möchten ich Ihnen einen kleinen Eindruck in meine Tätigkeitsgebiet geben. Schauen Sie, was ich für Sie tun könnte und unternehmen Sie einen kleinen Streifzug durch meine Arbeit! Für aktuelle Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen uns einfach an. Auch über Tipps, Anregungen und Kritik freue ich mich!

Rechtsanwalt Michael Kluge

Rechtsanwalt Michael Kluge

Anwalt war und ist mein Wunschberuf. Als Rechtsanwalt erlebt man die ganze Fülle des Geschehens. Der einer juristischen Beurteilung unterliegende Lebenssachverhalt wird vom Anfang bis zur Entscheidung und Durchsetzung des Rechts am Ende begleitet. Dabei sind die Fallgestaltungen so vielfältig wie das Leben. Auch nach langjähriger Tätigkeit wird man mit Lebenssachverhalten konfrontiert, die neu und interessant sind. Das hält lebendig und macht Freude am Anwaltsberuf. 


Zu meinen anwaltlichen Tätigkeiten gehört die außerprozessuale Beratung und Vertretung in nahezu allen Rechtsgebieten. In gerichtlichen Verfahren übernehme ich, soweit zulässig, die Vertretung in allen Verfahrensschritten.

Fach­anwalt­schaften

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Arbeitsrecht

Neben Gesetzen, Verordnungen und anderen verbindlichen Bestimmungen der abhängigen und nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit berücksichtigt das Arbeitsrecht auch Aspekte hinsichtlich Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Ferner ist Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bestens mit dem Verfahrensrecht vertraut.

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Medizinrecht

Die Gesundheit ist eines der größten Güter, welches es zu pflegen und schützen gilt. In Rechtsfragen zum Recht auf medizinische Behandlung, dem Recht auf private oder gesetzliche Krankenversicherung, dem Vertrags-, Gesellschafts- und Vergütungsrecht bei Heilberufen, dem Krankenhausrecht sowie zu den Grundzügen des Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinprodukterechts berät Sie Ihr Anwalt neben Fragen zu den Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts gern und gründlich.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der grundgesetzlichen Pflicht der Erfüllung des Sozialstaatsprinzips. Ihr Anwalt für Sozialrecht ist in diesem Interesse darauf spezialisiert, Sie bezüglich des allgemeinen Sozialrechts und des Verfahrensrechts zu beraten. Darüber hinaus zählen zu den Schwerpunkten dieser Anwaltschaft u.a. das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht, das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, das Recht der Eingliederung, das Sozialhilferecht und das Ausbildungsförderungsrecht.

Weitere Schwerpunkte

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Kranken­haus­recht

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Miet­recht

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Verkehrs­recht

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Vertrags­recht

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Wett­bewerbs­recht

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Zum Beruf des Rechtsanwalts

„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.“

(§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)


Anwaltliche Tätigkeit dient dem Interesse der Mandanten, gleichzeitig sind Anwälte aber auch in besonderem Maße dem Allgemeinwohl verpflichtet. Die freie und unabhängige Anwaltschaft ist als Organ der Rechtspflege integraler Bestandteil des Rechtsstaates. Anwälte nehmen neben den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Funktion im Kampf um das Recht wahr, indem sie ihren Mandanten rechtliches Gehör verschaffen und Waffengleichheit vor Gericht herstellen. Die Anwaltschaft ist nicht zuletzt über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe Garant für die Gewährleistung des Zugangs zum Recht, unabhängig von den jeweiligen finanziellen Verhältnissen des Mandanten.


„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“

(§ 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)


Anwaltliche Unabhängigkeit bedeutet in erster Linie Unabhängigkeit vom Staat und Freiheit von staatlichen Weisungen.


Der Bereich anwaltlicher Betätigungsfelder ist sehr vielfältig: Er reicht vom Einzelanwalt über kleine hoch spezialisierte Kanzleiboutiquen bis zu internationalen Großkanzleien. So vielfältig die Tätigkeitsformen sind, so verschieden ist auch das anwaltliche Selbstverständnis. Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gemeinsam sind jedoch die anwaltlichen Kernwerte: Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen. Jeder Bürger, jedes Unternehmen, kann sich bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes darauf verlassen, dass diese Werte Grundlage des anwaltlichen Handelns sind.


Zitate

„Rechtsanwälte sind Menschen deren Worte und Wut man mieten kann.“

Marcus Valerius Martial (zwischen 38 und 40 - nach 100), genannt Martialis


„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Friedrich Wilhelm I. (1688 - 1740)


„Kein größer Unrecht wird Juristen angethan, als wenn ein jeder Recht erweiset jedermann. Weil ihnen Unrecht recht, wenn Unrecht wo nicht wär, wär zwar ihr Buch voll Recht, ihr Beutel aber leer.“

Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)


„Des Klienten Hoffnung ist des Advocaten Futter.“

Alter Spruch


„Rechtsanwälte: Die Welt hat einen großen Bedarf an Leuten, die Unrecht für Recht ausgeben können.“

Egon Friedell (1878 – 1938)

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